Stuttgart, Dec 17, 2008 AEST (ABN Newswire) - Drei Monate nach der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt Yves Bot heute seinen Schlussantrag zur Frage des Fremd- und Mehrbesitzverbotes im Fall der Deutschland-Niederlassung der Celesio-Tochter DocMorris (AZ C-171-07) veröffentlicht.

„Mit dem Schlussantrag sind wir der endgültigen Entscheidung des EuGH ein Stück näher gekommen“, so Fritz Oesterle, Vorsitzender des Vorstands der Celesio AG, „Für uns wird mit dem Urteil des EuGH endgültig Klarheit über die weitere Entwicklung des deutschen Apothekenmarktes herrschen“. Diese Klarheit brauche Celesio, um Planungssicherheit für die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens zu erhalten.

Um die Chancen aus einem sich verändernden deutschen Apothekenmarkt besser nutzen zu können, hatte Celesio, eines der führenden europäischen Handels- und Dienstleistungsunternehmen für Arzneimittel, im April 2007 Apotheke DocMorris gekauft. DocMorris ist Deutschlands bekannteste Apothekenmarke und Europas größte Versandapotheke. Das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden betreibt seit Juli 2006 eine eigene Apotheke in Saarbrücken. Die Zulassung der Saarbrücker Apotheke durch das saarländische Gesundheitsministerium war Ausgangspunkt des EuGH-Verfahrens, in welchem der Generalanwalt heute den Schlussantrag veröffentlicht hat.

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